Gemeinsame Agrarpolitik

Wir Freie Demokraten wollen die Gemeinsame Agrarpolitik marktwirtschaftlich modernisieren. Die Vorgaben der Europäischen Union sollen entbürokratisiert und größere Spielräume für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, ohne neue Wettbewerbsverzerrungen auszulösen. So soll etwa die Gemeinsame Agrarpolitik nicht zu Lasten der Entwicklungsländer betrieben werden. Zusätzlich zur infrastrukturellen Förderung ländlicher Räume wollen wir die landwirtschaftlichen Betriebe dabei unterstützen, schrittweise unabhängig von Fördermitteln zu werden. Ziel unserer Agrarpolitik ist es, ihnen Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg, digitalen Fortschritt und eine eigenverantwortliche Risikovorsorge gegen zunehmende Witterungsrisiken zu ermöglichen. Daher setzen wir uns für Bürokratieabbau, Markttransparenz, fairen Wettbewerb und marktwirtschaftliche Lieferbeziehungen mit klaren Rahmenbedingungen ein. Zudem muss die Agrarpolitik Vertrauen in die Sachkunde und das selbstbestimmte Wirtschaften der Landwirtinnen und Landwirte setzen. Im steten Dialog mit den landwirtschaftlichen Betrieben müssen dabei auch die Agrarsubventionen sukzessive abgebaut werden, um die Unabhängigkeit europäischer Landwirtinnen und Landwirte langfristig tatsächlich zu erreichen. Die Zahlung von Agrarsubventionen an Betriebe, die diese nicht benötigen, lehnen wir bereits heute ab. Schließlich wollen wir gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten und Gebietskörperschaften ein Konzept für notwendige Kulturlanderhaltung und mögliche Renaturierung von landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Flächen entwickeln.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) war schon immer – und ist nach wie vor – ein zentraler Bestandteil der europäischen Integration. Ziel war neben der Versorgungssicherheit vor allem die Förderung der Produktivität der Landwirtschaft und der Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für in der Landwirtschaft tätige Personen. Heute fließen etwa 38 Prozent des EU Haushalts (gem. aktuellem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020) in die Landwirtschaft. Die GAP stellt damit den größten Ausgabenblock der EU dar (363 Milliarden Euro), ist jedoch im Laufe der Zeit bereits wesentlich verkleinert worden. Als Nettozahler leistet Deutschland (und damit der deutsche Steuerzahler) einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung des ländlichen Raumes, ist aber auch gleichzeitig drittgrößter Empfänger von europäischen Mitteln in diesem Bereich. Die EU-Agrarpolitik wird heute im Wesentlichen über zwei Säulen gesteuert. Die erste ist der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), die zweite der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Während der EGFL im Wesentlichen flächenabhängige Direktzahlungen an Landwirte vorsieht, stellt der deutlich kleinere ELER Mittel für die Kofinanzierung von Förderprogrammen der Mitgliedsstaaten bereit. Diese sind nicht selten mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Für die Mitgliedsstaaten besteht in eingeschränktem Maß die Möglichkeit der Modulation, also die Umverteilung von Mitteln aus den jeweiligen beiden Säulen. Seit 2015 wird knapp ein Drittel der Direktzahlungen für das so genannte „Greening“ verwendet, welche die Betriebe nur bei Einhaltung bestimmter Umweltschutzmaßnamen erhalten. Wir Freien Demokraten haben das Greening mit Blick auf Praktikabilität und Bürokratie kritisiert. In der Diskussion über die Zukunft der Landwirtschaft vertreten wir zudem den Standpunt, dass ökonomische Notwendigkeiten gleichberechtigt zu ökologischen Fragestellungen bewertet werden müssen. Höhere Standards durch bessere Technik können nur erreicht werden, wenn die Betriebe mit neuer Technik auch Geld verdienen können. Den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wollen wir die Einrichtung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage ermöglichen, damit sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt für die branchentypischen Krisen vorsorgen können. Zuletzt hat die EU-Kommission weitere Reformen der GAP gefordert. So stellte sie in einer Mitteilung vom November 2017 fest, dass das derzeitige System auf detaillierten Vorgaben und strengen Kontrollen und Sanktionen bestehe, durch Top-Down-Ansätze jedoch nicht die angestrebten Ergebnisse erzielt werden können. Künftig solle die EU lediglich grundlegende Parameter festlegen und gleichzeitig die Mitgliedsstaaten mehr Verantwortung übernehmen. Für Diskussion sorgt auch die Planung des mehrjährigen EU-Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027, der eine Kürzung der Finanzmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik um 5 Prozent vorsieht. Die Kommission begründet dies mit budgetären Gegebenheiten der EU27 und spricht von Einsparpotenzial und möglichen Effizienzgewinnen im Bereich der Landwirtschaftspolitik. Die Kommission verspricht den Mitgliedsstaaten weiterhin Flexibilität in der Verwendung der Mittel und die Möglichkeit, bis zu 15 Prozent der ihnen zugewiesenen Mittel zwischen den beiden Säulen umzuverteilen. http://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/103/die-gemeinsame-agrarpolitik-gap-und-der-vertrag