Einlagen: dezentral besser geschützt

Wir Freie Demokraten halten an dem bestehenden dezentralen System der Einlagensicherung auf Ebene der Mitgliedstaaten fest. Dort besteht bereits heute ein Schutz für Bankguthaben von mindestens 100.000 Euro pro Kontoinhaber und Kreditinstitut. Bei systemrelevanten Banken besteht nach den seit 2015 gültigen europaweiten Abwicklungsregeln bereits jetzt ein umfangreicher Schutz von besicherten Einlagen, weil diese von einem Bail-in ausdrücklich ausgenommen sind. Eine Entschädigung durch ein Einlagensicherungssystem kommt daher faktisch nur noch bei kleineren Banken in Betracht. Für diese Fälle ist ein nationales Einlagensicherungssystem vollkommen ausreichend. Dezentrale Systeme wie die Institutssicherung der Volksbanken und Sparkassen oder die freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken bieten Bankkunden sogar einen umfangreicheren Schutz als ein mögliches zentrales System.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Nationale Einlagensicherungen sollen als dritte Säule der Bankenunion ver-gemeinschaftet werden. Allerdings sind diese in den meisten Mitglied-staaten noch nicht ausreichend befüllt, inklusive Deutschland. Die Kommission schlägt eine stufenweise Einführung vor, zuerst Rückversicherung, dann Mit- und dann eine Vollversicherung. Sowohl im EP als auch im Rat sind die Diskussionen blockiert, diskutiert wird der mögliche Ausgleich zwischen Ver-antwortung und Solidarität, zwischen Risikoreduzierung und Risikoteilung.

Die Vollvergemeinschaftung ist in den Verhandlungen sowohl im Rat als auch im EP vom Tisch. Diskutiert wird ein Modell basierend auf einer nationalen und europäischen Säule. In der Praxis würde das darauf hinauslaufen, dass bei einer Bankenpleite zuerst die nati-onalen Einlagensicherungssysteme einspringen müssten und nur wenn diese finanziell nicht ausreichen, dann könnte auf einen europäischen Einla-gensicherungsfonds zurückgegriffen werden.

Eine Einigung in dieser Legislaturperi-ode zwischen allen EU-Institutionen ist unwahrscheinlich, aber die Idee wird nicht verschwinden. Wir Freien Demo-kraten haben uns im Bundestag per Antrag prinzipiell gegen jede Form von gemeinsamer Einlagensicherung aus-gesprochen. Unserer Erkenntnis zufol-ge sind die Anleger bereits heute durch die vorhandenen Vorschriften gut geschützt. Anleger bei deutschen Instituten müssten sogar Verschlechte-rungen im Vergleich zur heutigen Lage hinnehmen.
Angesichts der grenzüberschreitenden Aktivitäten der europäischen Banken sind die Bankenunion und insbesonde-re eine europäische Bankenaufsicht sinnvoll und begrüßenswert. Eine ge-meinsame Einlagensicherung ist aber in der derzeitigen Lage verfrüht. Der Anteil notleidender Kredite ist in den südlichen EU-Mitgliedstaaten deutlich höher als in den anderen Ländern des Euro-Währungsgebiets. Der Anteil der notleidenden Kredite an der Gesamt-zahl der Bruttokredite ist in der EU inzwischen auf 3.4 % abgesunken, aber solange dieser in Griechenland bei fast 45 %, in Italien bei 10 %, in Deutsch-land aber unter 2 % liegt, widerspricht die Einführung einer gemein-samen Einlagensicherung der ökono-mischen Logik und befördert fahrlässi-ges Verhalten.
Die Bundesregierung hat stets betont, dass der Zeitpunkt für eine europäi-sche Einlagensicherung noch nicht reif sei.