Für ein funktionierendes grenzüberschreitendes Strafregisterinformationssystem

Wir Freie Demokraten treten dafür ein, dass der Zugang zu Strafregisterinformationen in der EU über das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) auch auf die Daten von in der EU verurteilte Drittstaatsangehörige oder Staatenlose erweitert wird. Dabei ist darauf zu achten, dass Speicherfristen oder Zugriffsberechtigungen sowie der Umfang der Daten in rechtsstaatlich angemessener Weise begrenzt werden.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Der Fall des Serienmörders Michel Fourniret aus dem Jahr 2004 (Taten in Frankreich und Belgien) und zahlreiche nachfolgende Untersuchungen haben gezeigt, dass es häufig vorkam, dass die einzelstaatlichen Gerichte Strafen ohne jedwede Kenntnis möglicher früherer Verurteilungen in anderen Mitgliedstaaten verhängten. Fehlende Informationen führten zu unangemessen niedrigen Urteilen, die die Vorstrafen einer Person nicht berücksichtigten und verhinderten, dass Maßnahmen zur Vermeidung des erneuten Begehens derselben Art von Straftat ergriffen wurden. Seit 2008 müssen Strafregisterinformationen aufgrund des „Rahmenbeschlusses 2008/675 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahrenausgetauscht werden, um frühere Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren berücksichtigen zu können.

 

ECRIS (das Europäisches Strafregisterinformationssystem) wurde im April 2012 zur Erleichterung des EU-weiten Informationsaustauschs über Strafregister eingerichtet. Es stellt elektronische Vernetzungen zwischen den Mitgliedstaaten her und führt Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass die in den Strafregistern der Mitgliedstaaten enthaltenen Informationen über elektronische Standardformate auf einheitliche und zügige Weise und innerhalb kurzer Fristen ausgetauscht werden können.

 

Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt („Herkunftsmitgliedstaat“), wird zentrale Erfassungs- und Speicherstelle für sämtliche Urteile, die gegen diese Person ergangen sind. Er ist verpflichtet, alle verfügbaren Informationen zu speichern und zu aktualisieren und diese auf Ersuchen anderen Mitgliedstaaten zu übermitteln. Jeder Mitgliedstaat sollte daher in der Lage sein, vollständige und aktuelle Informationen über die Verurteilungen seiner eigenen Staatsangehörigen bereitzustellen, ohne dass es darauf ankommt, wo die Urteile ergangen sind.

 

Wird eine Person in einem Mitgliedstaat verurteilt, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt, so ist dieser Mitgliedstaat („Urteilsmitgliedstaat“) verpflichtet, alle diesbezüglichen Informationen sowie alle späteren Einträge schnellstmöglich dem (den) Mitgliedstaat(en) zu übermitteln, dessen (deren) Staatsangehöriger die verurteilte Person ist.

 

Wir fordern, dass dieses System ausgeweitet wird, damit auch die Daten von in der EU verurteilten Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen erfasst werden.