Für eine Europäische Einwanderungspolitik

Wir Freie Demokraten wollen ein einheitliches europäisches Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsrecht. Dabei ist uns bewusst, dass der Zusammenhalt der Gesellschaft und ihre Integrationsfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden darf. Die Europäische Union (EU) muss daher im Rahmen Ihrer Außenpolitik- und Entwicklungszusammenarbeit darauf hinwirken, dass nachhaltige Entwicklung stattfinden kann und Fluchtursachen erst gar nicht entstehen. Im Rahmen eines einheitlichen europäischen Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsrechts muss klar zwischen Flucht, Asyl und arbeitsmarktbezogener Einwanderung unterschieden werden. Die EU muss ihre Attraktivität für qualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter sowie Studierende aus Nicht-EU-Staaten erhöhen. Hierzu fordern wir die Einführung eines europäischen kriterienbasierten Punktesystems nach einheitlichen Maßstäben, welches etwa die Abschlüsse und Sprachkenntnisse gewichtet, und auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten nationale Kontingente und Bedarfsanalysen festlegen und durchführen können. In diesem Zusammenhang soll im Rahmen der Systemumstellung der „Spurwechsel“ vom Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren ermöglicht werden.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Zahl der EU- und Nicht-EU-Ausländer, die in Deutschland in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses stehen, steigt seit Jahren. Gleichzeitig sinkt der Anteil der erwerbsfähigen Bürger deutscher Staatsangehörigkeit an der Gesamtbevölkerung, während der Anteil der Menschen im Rentenalter steigt. Diese Entwicklung bedeutet eine hohe, kaum lösbare finanzielle Belastung für unsere Rentensysteme, wenn dauerhaft nicht genügend Menschen in unsere Systeme der sozialen Sicherung einzahlen. Somit stellen Menschen, die nach Deutschland und Europa kommen, nicht nur eine kulturelle, sondern oft aufgrund der möglichen Arbeitskraft auch eine wirtschaftliche Bereicherung für unsere Gesellschaft dar.

 

Aufgrund dieser Tatsachen, aber auch, um Menschen mit Asylanspruch und Anspruch auf subsidiärem Schutz eine Perspektive zu bieten, langfristig ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken, wird in jüngerer Zeit immer häufiger die Notwendigkeit eines Einwanderungsgesetzes diskutiert. Hinreichend qualifizierten Menschen soll über die sog. „Blue Card“ hinaus die legale Möglichkeit eröffnet werden, nach Europa zu kommen, um hier zu arbeiten.  Gleichzeitig sollen Menschen, die als Flüchtlinge bei uns sind, sich integrieren und dauerhaft hier leben möchten, die Chance haben, über einen sogenannten „Spurwechsel“ gemäß der Regeln eines Einwanderungsgesetzes in Europa bleiben zu können.

Durch ein Einwanderungsgesetz wird auch für Unternehmen und Betriebe, die einen hohen Bedarf an Arbeitskräften haben und etwa dringend benötigte Lehr- und Ausbildungsstellen nicht besetzen können, Rechtssicherheit verschafft, wenn sie etwa Flüchtlinge einstellen und ausbilden, ohne die Ungewissheit, dass diese in absehbarer Zeit wieder das Land verlassen müssen. Derzeit gibt es unterschiedliche Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten. Neben der Reform der deutschen Rechtslage wollen wir ganz grundsätzlich, dass diese Fragen auf europäischer Ebene entschieden werden. Dann können die unterschiedlichen Rechtstitel der Migration (Asyl- und Flüchtlingsrecht; Einwanderungsrecht) aufeinander abgestimmt und im Rahmen europäischer Solidarität gelöst werden.