Freizügigkeit und freie Arbeitsmärkte in Europa

Wir Freie Demokraten wollen die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen ohne Wenn und Aber verteidigen. Denn sie gehört zu den zentralen Errungenschaften der Europäischen Union.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die neue Entsenderichtlinie beschwört unter dem Deckmantel des Arbeitnehmerschutzes neue pro-tektionistische Grenzen im Binnenmarkt herauf. Statt immer neue Anforderungen für vorübergehende Arbeitseinsätze im EU-Ausland zu formulieren, sollten vielmehr die Voraussetzungen für die Entsendung harmonisiert werden. So gelten derzeit in den jeweiligen Mitgliedstaaten teils stark unterschiedliche Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was es europäischen Unternehmen unnötig erschwert, Dienstleistungen und Güter grenzüberschreitend anzubieten. Wir Freie Demokraten wollen dafür sorgen, dass zukünftig kurze Dienstreisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat ohne bürokratischen Aufwand möglich sind. Insbesondere fordern wir den vollständigen Verzicht auf die Pflicht zur Vorlage der A1-Bescheinigung bei Kurzzeitentsendungen von bis zu 14 Tagen.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Wir wollen die Mittel des europäischen Sozialfonds gezielter auf wirksame Maßnahmen gegen die Ursachen der Arbeitslosigkeit konzentrieren. Die Ausgestaltung von Arbeitslosenversicherung und Mindestlohn kann nur durch nationale Tarif- und Arbeitsmarktpolitik erfolgen, denn gerade der Arbeitsmarkt ist so abhängig von den unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Landes, dass eine einheitliche europäische Regelung nicht zielführend wäre.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Die Europäische Union bietet allen Bürgern die Freiheit, in jedem Mitgliedsstaat die eigenen beruflichen Ziele zu verwirklichen. Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantiert, dass Bürger in jedem Mitgliedsstaat eine Arbeit aufnehmen können, sich zu diesem Zweck in dem betreffenden Land aufhalten dürfen und dort dem nationalen Arbeitsrecht unterliegen. Beschränkungen können sich lediglich aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit ergeben oder mit Blick auf eine Arbeit im öffentlichen Dienst. Zudem sieht die Europäische Kommission die Freizügigkeit von Arbeitnehmern als Mittel zur Steigerung der Beschäftigung. So diagnostizierte die Kommission 2012 (im Rahmen des so genannten ‚employment package‘) eine zu geringe Arbeitsmobilität in der EU. Dies würde zu Lücken bei Angebot und Nachfrage von Arbeit führen da freie Arbeitsplätze nicht ausreichend mit qualifizierten Arbeitssuchenden aus anderen Mitgliedsstaaten besetzt würden. Im März 2018 schlug die Kommission daher die Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde vor mit dem Ziel, die Chancen der Freizügigkeit besser zu nutzen und eine „faire Arbeitskräftemobilität“ zu gewährleisten. Für zeitlich begrenzte Auslandseinsätze ist es möglich, im Rahmen einer Entsendung im Ausland tätig zu sein und gleichzeitig im Heimatland sozialversichert zu bleiben. Eine Entsendung kann bis zu zwei Jahre dauern mit der Möglichkeit auf Verlängerung von bis zu weiteren drei Jahren. 2018 hat die EU eine Neufassung der Entsenderichtlinie (96/71/EG) beschlossen mit dem Ziel, Entsendungen zum Zwecke von Sozialdumping zu verhindern. So sollen künftig bei langfristigen Entsendungen von mehr als höchstens 18 Monaten praktisch alle Bestandteile des nationalen Arbeitsrechts auch für entsendete Ausländer gelten, was einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Ein wesentliches Problem bei der Entsendung lässt die Reform zudem unangetastet. So billigt die Entsenderichtlinie den Mitgliedsstaaten zu, die Einhaltung nationalen Arbeitsrechts sicherzustellen, etwa durch die Anmeldung einer Entsendung. Diese Meldevorschriften variieren allerdings von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat und führen zu einem hohen Maß an Bürokratie – eine zentrale Meldeplattform für Entsendungen gibt es nicht. So müssen in einigen Staaten entsprechende Dokumente in Landessprache eingereicht werden (z.B. Spanien), in anderen Ländern wird eine Kontaktstelle vor Ort gefordert (z.B. Italien oder Frankreich). Auch die Art der zu meldenden Tätigkeit (z.B. ob bereits ein Messebesuch gemeldet werden muss) wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Diese Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Selbstständigen wird so durch die Hintertür eingeschränkt.