Neuverhandlung EU-US-Privacy-Shield

Wir Freie Demokraten wollen, dass Daten, die aus der Europäischen Union (EU) in andere Staaten übermittelt werden, grundsätzlich dem gleichen Datenschutzniveau unterliegen wie in der EU. Dies muss die EU auch von anderen Staaten wie den USA einfordern, zum Beispiel im Rahmen von Verhandlungen von Freihandelsabkommen, und die Einhaltung von deren Zusagen kontrollieren. Wenn die EU-Kommission feststellt, dass ein Staat über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt, berührt dies die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU. Europäisches Parlament und Rat sollten daher bei dieser Entscheidung eine stärkere Rolle spielen, vergleichbar wie im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Wir Freie Demokraten wollen konkret, dass die EU-Kommission in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament den EU-US-Privacy-Shield erneut mit den USA verhandelt, um weitere Verbesserungen und Rechtssicherheit für die Anwender zu erzielen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unwirksamkeit des Safe-Harbor-Beschlusses der Europäischen Kommission hat der EuGH klare Regeln und Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in Drittstaaten aufgestellt. Insbesondere der von der EU-Kommission an die Stelle gesetzte EU-US-Privacy-Shield mit den USA war ein erster, aber nicht ausreichender Schritt und kann das notwendige Schutzniveau noch immer nicht adäquat gewährleisten. Gerade die USA haben ein wichtiges Außenhandelsinteresse daran, dass ihre Unternehmen Daten aus Europa in den USA verarbeiten können.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Im Juli 2016 hat die Europäische Kommission eine Entscheidung angenommen, der zufolge der Transfer von personenbezogenen Daten aus der EU zu US-Unternehmen für kommerzielle Zwecke unter bestimmten Bedingungen möglich ist (Datenschutzschild/Privacy Shield). Die Regeln sind allerdings nicht unmittelbar bindend, sondern US-Firmen müssen dem Shield aktiv beitreten (was viele Unternehmen aber tun).

Ein erster Annual Review wurde im Oktober 2017 veröffentlicht und legte den US-Behörden eine Reihe von Empfehlungen nahe. Darunter: Die Einhaltung der Verpflichtungen unter dem PrivacyShield müsse verstärkt überprüft werden; die Ombudsperson solle nun endlich von US-Präsident Trump ernannt werden; proaktiver Informationsfluss der US-Behörden an die Kommission. Insgesamt bietet das heutige PrivacyShield entscheidende Verbesserungen zum annullierten Safe Harbor-Abkommen, das im Wesentlichen lediglich eine gegenseitige Anerkennung vorsah.

Allerdings leidet das Shield neben den immer noch zu schwachen Regeln an erheblichen Umsetzungs- und Einhaltungsproblemen. Daher ist eine Neuverhandlung sinnvoller als eine komplette Aufkündung. Denn schlussendlich benötigt ein starker US-EU-Datenschutzschild die politische Unterstützung der US-Regierung, alles andere ist unrealistisch. Die Datentransfers in die USA werden aufgrund der Marktmacht der US-Internetkonzerne auch ohne ein Datenschutzabkommen nicht abnehmen. Die Forderung einer Aufkündigung des Shields könnte sich als konterproduktiv herausstellen - und bietet Gefahren für neue digitale Geschäftsmodelle in der EU.