Für eine Weiterentwicklung von EUROPOL zum Europäischen Kriminalamt

Wir Freie Demokraten wollen die Europäische Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts weiterentwickeln. Dazu muss die europäische Polizeibehörde Europol zu einem europäischen Kriminalamt ausgebaut werden. Europol muss bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit wirksamen Ermittlungsbefugnissen die Arbeit der Mitgliedstaaten unterstützen können. Eine Ausweitung der Befugnisse setzt detaillierte Regelungen in Form eines europäischen Polizeirechts voraus; dieses darf nicht hinter den grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards zurückbleiben, die wir in Deutschland entwickelt haben. Ferner setzen größere Befugnisse eine bessere und effektivere Kontrolle durch das europäische Parlament und die Mitgliedstaaten voraus. Es muss insbesondere auch die politische Verantwortlichkeit für das Handeln von Europol klar sein. Im Bereich der Gefahrenabwehr muss Europol die Erkenntnisse verschiedener nationaler und europäischer Behörden zusammenführen, um insbesondere gegen internationale Kriminalität und Terrorismus wirksam zu sein. Wir lehnen ferner den Einsatz von Staatstrojanern ohne eine enge unabhängige richterliche Überwachung ab.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

EUROPOL ist eine EU-Agentur mit Sitz in Den Haag, die die Zusammenarbeit der Polizeibehörden der Mitgliedstaaten unterstützt. Sie hat eigene Befugnisse in eng umschriebenen Bereichen: organisierte Kriminalität, Anti-Terrorismus und cyber-Verbrechen. Dort kann sie an Operationen der Mitgliedstaaten mitwirken. Derzeit umfasst die Behörde ca. 1000 Mitarbeiter. EUROPOL-Mitarbeiter haben keine hoheitlichen Befugnisse – sie können niemanden festnehmen und Operationen können nur unter nationaler Aufsicht durchgeführt werden.

Die derzeitigen Schwerpunkte von EUROPOL sind die Bekämpfung von Menschenschmuggel und Drogenhandel; Terrorismus und Cyber-Verbrechen sowie Dokumentenfälschungen im großen Stil.

Wir Freidemokraten fordert eine wirksame Aufwertung der Behörde mit eigenen Ermittlungsbefugnissen aufgrund EU-weiter Standards für polizeiliche Befugnisse. Dabei müssen die Grundrechte der EU-Grundrecht-Charta voll beachtet werden.

Die politische Kontrolle über das Gremium sollte im Europäischen Parlament angesiedelt werden.