Europäische Staatsanwaltschaft

Wir Freie Demokraten wollen die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, dass die Europäische Staatsanwaltschaft ihren Betrieb schneller als nur in den nächsten drei Jahren aufnehmen kann und zu einer Institution aller Mitgliedstaaten wird. Wir setzen uns zudem dafür ein, durch europäische Verfahrensgarantien die grundlegenden individuellen Schutzrechte zu gewährleisten. Dies soll verhindern, dass das Schutzniveau der Bürgerinnen oder des Bürgers gegenüber nationalen Maßnahmen abgesenkt wird. Perspektivisch sollen die Aufgaben der EU-Staatsanwaltschaft auch um Aufgaben bei der Terrorismusbekämpfung erweitert werden; allerdings müssen dazu vorher die entsprechenden Straftatbestände europaweit harmonisiert werden.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Im Rahmen einer sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ haben 22 Mitgliedstaaten sich zusammen gefunden, um eine Europäische Staatsanwaltschaft zu gründen. Sie soll Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen.

 

Dabei wird es zwei Ebenen geben: die zentrale und die nationale Ebene. Auf der zentralen Ebene sitzen der Europäische Chef-Staatsanwalt mit zwei Stellvertretern und 22 Ermittlern (1 pro Mitgliedstaat). Auf der dezentralen Ebene werden „delegierte“ Staatsanwälte bei den nationalen Behörden mitarbeiten und an nationalen Operationen teilnehmen.

 

Die Behörde ist an die europäische Grundrechte-Charta gebunden – allerdings ist diese allgemein gehalten, sie beinhaltet keine strafprozessualen Vorgaben. Daher fordern wir ein präzises Regelwerk, welche die Verfahrensbefugnisse des Europäischen Staatsanwalts genauer regelt. Außerdem ist die Europäische Staatsanwaltschaft zunächst nur für Straftaten zuständig, die die finanziellen Interessen der EU betreffen (Korruption, missbräuchliche Verwendung von EU-Geldern). Wir fordern, dass die Zuständigkeit auch auf den Bereich der grenzüberschreitenden Terrorismusbekämpfung ausgeweitet wird, weil dort ein weiterer deutlicher Mehrwert für das Eingreifen der EU-Behörde besteht. Diese Ausweitung der Befugnisse hat die Kommission am 11.9.2018 formell vorgeschlagen.