Für ein optionales europäisches Vertragsrecht, Felder für
optionale Rechtsetzungskompetenz auf europäischer Ebene schaffen

Wir Freie Demokraten setzen uns für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht im Bereich des Online-Handels ein, das die Parteien alternativ zu ihrem jeweiligen nationalen Kaufrecht anwenden können. Dies kann den grenzüberschreitenden Online-Handel durch ein einheitliches Regelwerk für solche Verträge erleichtern. Darüber hinaus befürworten wir, dass die Europäische Union in weiteren Bereichen des Zivilrechts im Rahmen ihrer Zuständigkeit optionale Regeln entwickeln kann, welche statt der nationalen Regelung kraft Vereinbarung zur Grundlage vertraglicher Vereinbarungen gemacht werden kann.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Im Oktober 2011 hat die EU-Kommission eine Verordnung vorgeschlagen über die Einführung eines optionalen europäischen Kaufrechts. Falls die Parteien eines grenzüberschreitenden Kaufes es wünschen, könnte dieses EU-Kaufrecht statt eines nationalen Kaufrechts zur Anwendung kommen. Das Parlament nahm einen ersten Standpunkt im Februar 2014 ein, es gab aber keine Einigung im Rat.

Mitte Dezember 2014 hat die EU-Kommission (die nunmehr einen neuen Präsidenten, nämlich Juncker, hatte) angekündigt, den Vorschlag zurückzuziehen und durch einen Alternativvorschlag im Rahmen der Digitalen Agenda zu ersetzen. Dies geschah im Dezember 2015 mit einem neuen Vorschlag.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass spezielle Regeln für den online Handel auf EU-Ebene erlassen werden, die den grenzüberschreitenden Warenaustausch erleichtern und so für Verbraucher und Unternehmer Vorteile haben. Außerdem denken wir, dass ein „opt-in“ für Parteien, europäische Regeln zu wählen, auch in anderen Gebieten des Zivilrechts sinnvoll wäre.