Bildungsfreizügigkeit als neue Grundfreiheit in der EU etablieren

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beheimaten exzellente Hochschulen mit vielfältigen Forschungsschwerpunkten und international anerkannter Expertise. Um diese Exzellenz auch weiterhin zu gewährleisten, fordern wir eine weitere Stärkung im Bereich der Bildung und Forschung, da exzellente Bildung und freie Forschung unabdingbare Voraussetzungen für Innovation und Wohlstand und damit für eine bessere Zukunft für Europa sind. Praktika in europäischen Unternehmen versprechen wertvolle Erfahrungen und Impulse für das weitere Berufsleben. Das Potential, das in dem europäischen Wissensschatz steckt, wollen wir entfesseln. Sei es ein Schüleraustausch in Frankreich, ein ausbildungsbegleitendes Praktikum in Schweden oder ein Auslandsstudium in Polen: Wir wollen bestehende Hürden abbauen, damit der europäische Bildungsraum für alle Menschen in der EU zum persönlichen Chancenraum wird. Die Bildungsfreizügigkeit wollen wir als neue Grundfreiheit der Europäischen Union etablieren.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Grundsätzlich haben alle EU-Bürger das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, d.h. in jeden anderen EU-Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dies ergibt sich aus Art. 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das spezifischere Arbeitnehmerfreizügigkeitsrecht gemäß Art. 45 AEUV erlaubt es zudem EU-Bürgerinnen und -Bürgern, eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat im Einklang mit den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften zu suchen. Die Mitgliedstaaten dürfen keine diskriminierenden Praktiken anwenden, wie z. B. die Beschränkung von Stellenangeboten auf Staatsangehörige oder Sprachkenntnisse, die darüber hinausgehen, was für die betreffende Stelle angemessen und notwendig ist.

Das Freizügigkeitsgesetz, mit dem die EU-Freizügigkeitsrichtlinie umgesetzt wurde, regelt die Details dieser Freizügigkeit. So müssen für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten EU-Bürger bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie sich weiter rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatstaat aufhalten dürfen. Eine dieser Voraussetzung ist auch der Aufenthalt aufgrund einer Berufsausbildung, nach § 2 Abs.2 Nr. 1 des Freizügigkeitsgesetzes.

Die gesetzlichen Grundlagen für einen Bildungsaufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegen somit vor. Mit dem sog. Europäischen Bildungsraum wird die Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern auf dem Gebiet der Bildung gefördert. Das Ziel besteht darin, widerstandsfähigere und inklusive Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung aufzubauen. Die Gesetzgebungskompetenzen beim Thema Bildung liegen aber in erster Linie bei den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Während es für Studierende an Hochschulen leichter und vor allem üblich ist, für einen gewissen Zeitraum in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu studieren, häufig auch mit finanzieller Unterstützung aus dem EU-Fonds Erasmus+, ist dies für Schüler oder Personen in der nicht-akademischen Berufsausbildung oft kaum möglich.