Chancen von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzen

Die Chancen von Künstlicher Intelligenz (KI) wollen wir auch in der Bildung nutzen. KI-Anwendungen können individuelles Lernen von Schülerinnen und Schülern durch passgenaue Lernmaterialien unter- stützen. Zudem bietet KI die Chance, Lehrkräfte zu entlasten. Der kompetente Umgang mit Künstlicher Intelligenz soll Schülerinnen und Schülern frühestmöglich vermittelt werden, um sie auf eine immer stärker durch KI beeinflusste Arbeitswelt vorzubereiten. Eine innovationsfeindliche Überregulierung von KI lehnen wir ab.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Die KI-Verordnung:

Im Frühjahr 2024 wurde auf EU-Ebene der weltweit erste Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet, die KI-Verordnung (s. englischer Text hier). Durch diesen Rechtsakt werden „harmonisierte Vorschriften für KI geschaffen durch die Innovationen gefördert und das Vertrauen in KI sichergestellt und gestärkt werden sollen, so dass die Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert.“ (Bundesjustizministerium).

Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz: je höher das Risiko ist, desto strenger sind auch die Pflichten. Anwendungen mit geringem Risiko unterliegen lediglich bestimmten Transparenz- und Informationspflichten. Für Hochrisiko-KI-Systeme (z.B. biometrische Fernidentifikation etwa in Form von Gesichtserkennungssoftware, die Bilder von Überwachungskameras auswertet) gelten strenge technische und organisatorische Anforderungen. KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko (z.B. sog. „Social Scoring“ mithilfe von KI oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz) werden gänzlich verboten.

MdEP Svenja Hahn zur KI-Verordnung (Beitrag bei LinkedIn von März 2024):

Was konnten wir [Europäisches Parlament] konkret in den Verhandlungen erreichen?

  • Die Definition von KI orientiert sich an der OECD und sorgt für internationale Anschlussfähigkeit.

  • Reallabore sollen etabliert werden, als wichtiges Mittel, insbesondere für innovative Startups.

  • Forschung und Entwicklung sind vom Anwendungsbereich des AI Act ausgenommen.

  • Wir haben klare Zuständigkeiten für die verschiedenen Akteure entlang der Wertschöpfungskette geschaffen.

Für diese Erfolge hat sich der Einsatz in nächtelangen Verhandlungen gelohnt. Beim Schutz der Bürgerrechte konnten wir gegen die Mitgliedsländer leider kein Verbot biometrischer Echtzeitüberwachung erreichen, aber wichtige rechtsstaatliche Hürden einziehen.

Ich hätte mir insgesamt mehr Freude an Innovation und noch stärkeren Schutz von Bürgerrechten gewünscht. Jetzt wird die Umsetzung elementar sein. Die Kommission muss dafür sorgen, dass Unklarheiten beseitigt werden und unseren Unternehmen verständliche Vorgaben zur Umsetzung des Gesetzes an die Hand gegeben werden.”

Europäisches Amt für Künstliche Intelligenz:

Ende Januar 2024 hat die EU-Kommission einen Beschluss über die Schaffung eines Europäischen Amts für künstliche Intelligenz veröffentlicht , wie in der KI-Verordnung vorgesehen. Dieses Amt wird gemäß den internen Verfahren der Kommission arbeiten und die nationalen Behörden sowie andere EU-Einrichtungen bei der Überwachung von KI-Systemen unterstützen, ohne die Aufgaben anderer Kommissionsdienststellen oder des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu beeinträchtigen. Es wird Leitlinien herausgeben, um sicherzustellen, dass seine Aktivitäten nicht mit denen anderer relevanter EU-Stellen im Rahmen sektorspezifischer Rechtsvorschriften kollidieren.

KI-Innovationspaket:

Im Januar 2024 wurde zudem das KI-Innovationspaket vorgestellt, das europäische Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von vertrauenswürdiger KI gemäß den EU-Werten und Vorschriften unterstützen soll. Die Initiative sieht vor, europäische Supercomputer für innovative KI-Startups zur Verfügung zu stellen, um ihre KI-Modelle zu trainieren. Erste Schritte wurden bereits unternommen, wie die Einrichtung der großen Herausforderung für KI im November 2023, die KI-Startups finanzielle Unterstützung und Hochleistungsrechenzugang bietet. Das Paket umfasst verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von KI-Startups und Innovationen, darunter den privilegierten Zugang zu Supercomputern.

Leitlinien für einen verantwortungsvollen Einsatz generativer künstlicher Intelligenz in der Forschung:

Im März 2024 haben EU-Kommission und die Mitglieder des Europäischen Forschungsraums Leitlinien vorgestellt, um die verantwortungsvolle Nutzung generativer KI in der Forschung zu fördern (s. Factsheet in englischer Sprache hier). Diese Leitlinien betonen die Bedeutung von Transparenz und Verantwortung, während sie Forschern Orientierung bieten und die wissenschaftliche Integrität wahren sollen. Sie werden regelmäßig aktualisiert, um auf die sich ständig weiterentwickelnde KI-Technologie zu reagieren.

KI-Strategie der EU-Kommission:

Ebenfalls im Januar 2024 hat die EU-Kommission zudem eine „strategische Zielvorstellung für die Förderung der Entwicklung und Verwendung rechtskonformer, sicherer und vertrauenswürdiger Systeme der künstlichen Intelligenz in der Europäischen Kommission“ vorgestellt. Darin erkennt die Kommission die bedeutenden Auswirkungen von KI-Technologie auf Individuen und Organisationen sowie die Notwendigkeit, ihre Nutzung sicher, transparent und menschenzentriert zu gestalten. Sie strebt an, die Entwicklung und Verwendung vertrauenswürdiger KI zu fördern und gleichzeitig die Risiken zu minimieren. Die Kommission plant zudem, neue KI-gestützte Dienste einzuführen, Schulungen für ihre Mitarbeiter bereitzustellen und den öffentlichen Sektor zur verstärkten Nutzung von KI zu ermutigen. Zudem werden operative Leitlinien für die Entwicklung und Nutzung rechtskonformer KI-Systeme vorgeschlagen, die regelmäßig aktualisiert werden sollen, um den dynamischen Charakter der Technologie zu berücksichtigen.