Weniger Bürokratie

Vor allem die immer weiter zunehmenden Bürokratielasten ersticken neues Wirtschaftswachstum im Keim. Unter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) wurde fortlaufend zusätzliche Bürokratie geschaffen. Mittlerweile sind 57 Prozent der bürokratischen Belastungen in Deutschland auf EU-Gesetze zurückzuführen. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, sowie Selbstständige sehen sich angesichts dieser Regulierungswut gezwungen, wertvolle Energie und Zeit für die Bewältigung immenser bürokratischer Anforderungen aufzuwenden. Das können wir uns nicht länger leisten. Denn sonst finden wirtschaftliche Dynamik und Fortschritt außerhalb der EU statt und Arbeitsplätze sowie Wohlstand stehen auf dem Spiel. Wir Freie Demokraten wollen deshalb eine Trendwende für einen radikalen Bürokratieabbau einleiten. Nur so kann die EU als Wirtschaftsstand- ort international wettbewerbsfähig sein und Motor für neues Wachstum und Wohlstand werden. Bü- rokratieabbau stärkt zudem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine effiziente EU, die Prob- leme löst. Dazu fordern wir einen „Bureaucracy Reduction Act“. Wir wollen die Wirtschaft von mindestens 50 Prozent der Bürokratielasten befreien. Für jede neue Belastung durch EU-Regulierung müssen im Gegenzug gemäß der „One in, two out“-Regel bestehende Belastungen konsequent in doppeltem Umfang abgeschafft werden. Bürokratie auf EU-Ebene ist noch immer eine Blackbox. Es fehlt an einer Kontrolle der Bürokratiekosten, die im Zuge der komplexen Gesetzgebungsverfahren oft immer weiter anwachsen. Wir fordern, dass der den Betroffenen letztlich entstehende Erfüllungsaufwand jeweils in Euro bewertet und transparent gemacht wird. Wichtig ist darüber hinaus eine empirische Bestandsaufnahme. Wir fordern daher eine systematische Erfassung der Bürokratiekosten resultierend aus EU- Rechtsvorschriften. Als Vorbild könnte der deutsche Bürokratiekostenindex dienen. Zudem müssen EU-Richtlinien ohne zusätzliche Bürokratie in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Übererfüllung von EU-Anforderungen, das sogenannte „Gold Plating“, lehnen wir ab. Wir fordern zudem, Gesetze und Verordnungen, wo möglich, mit einem konkreten Ablaufdatum, einer sogenannten „Sunset-Klausel“, zu beschließen. Zudem muss das aktuelle Beihilferecht überarbeitet werden. Wir wollen auch weiterhin einen starken Wettbewerbsschutz in Europa, aber die zunehmende Überfrachtung, etwa der Beihilfe durch andere Themen, muss zurückgedreht werden. So brauchen wir mehr Technologieoffenheit und weniger Bürokratie – auch in der Klima- und Energierichtlinie. Eine Verschärfung der Lieferkettengesetzgebung durch die EU lehnen wir ab.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Schon zu Beginn des Jahres 2023 hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, Berichtspflichten für Unternehmen um 25% zu senken um somit (unnötige) bürokratische Verpflichtungen abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der EU zu stärken. Im Oktober 2024 hat die EU-Kommission zudem in ihrem Arbeitsprogramm für 2024 den Abbau von Bürokratie stärker in den Vordergrund gerückt und angekündigt, 2024 insgesamt 41 Gesetzesinitiativen zur Verringerung von Berichtspflichten für Unternehmen und Abbau von Bürokratie vorzuschlagen. Nun ist es an der Kommission, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen!

Aufgrund von zunehmenden Auflagen steigt der Bürokratieaufwand für die Wirtschaft kontinuierlich an. Mittelfristig werden nahezu alle Gesetze wie z.B. das Lieferkettengesetz oder die ESG-Vorschriften (“Environmental, Social, Governance”, wie zum Beispiel der “Green Deal”) auch auf den Mittelstand ausgeweitet.

Nicht nur ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten auf dem gleichen Niveau stattfindet, sondern der Mittelstand muss auch mit den Konzernen um Fachleute für diese neuen Themen konkurrieren. Nicht zuletzt wurden z.B. um ESG-Fachleute konkurriert, was zu hohen Gehaltsforderungen und damit Kosten für Unternehmen geführt hat. Ausgangspunkt für solche Gesetze sind in der Regel Verfehlungen großer Unternehmen, wie z.B. bei dem sogenannten “Dieselskandal” oder Datenschutzverfehlungen der großen Internetkonzerne.

Auch ist das zu erwartende Schadensvolumen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Regel deutlich geringer. Zudem ist eine bessere Übersicht, Verständlichkeit der Strukturen und damit Kontrollierbarkeit gegeben. Daher muss auch sichergestellt werden, dass jedwede neue Regulierung auch für den Mittelstand effizient und realistisch umsetzbar ist, sofern er nicht gänzlich von dem Regelungsbereich ausgenommen ist. Eine EU, die funktioniert, muss selbstkritisch ihre eigenen Gesetze und Regelungen überprüfen. Ein beträchtlicher Teil der bürokratischen Belastung für Unternehmen und Bürger in der EU entsteht aufgrund der sich überschneidenden Vorschriften und administrativen Kompetenzen des komplexen mehrstufigen Governance-Systems der EU.

Ein Problem hierbei stellt das sog. "Goldplating" dar. Hierbei nutzen die EU-Mitgliedstaaten Ermessensspielräume bei der Umsetzung von EU-Richtlinien um nationale Verschärfungen oder Erleichterungen einzuführen, die oft nicht dem Sinn und Zweck der Richtlinie entsprechen und zu einem höheren Aufwand und Mehrbelastungen führen.

Darüber hinaus sollten Gesetze und Verordnungen, wann immer möglich, mit einer Auslaufklausel versehen werden, ähnlich wie die "Sunset-Klausel" in den USA. Diese Klausel würde sicherstellen, dass bestehende Gesetze und Regelungen regelmäßig überprüft werden. Unser Ziel ist es, ein unkompliziertes Europa zu schaffen, indem überholte Vorschriften und damit verbundene Bürokratie abgeschafft werden. Die Einführung einer "Sunset-Klausel" würde die EU-Kommission dazu verpflichten, Gesetze in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Das Vorhaben der EU-Kommission, Bürokratie abzubauen, muss auch in der kommenden EU-Legislaturperiode absoluten Vorrang haben. Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität müssen wieder ein stärkerer Maßstab allen gesetzgeberischen Handelns der EU werden.