Berichtspflichten-Check durch die EU-Kommission

Auch sich überschneidende Berichtspflichten, die aus einem regelrechten Regulierungsdickicht resultieren, belasten Unternehmen unnötig. Wir fordern deshalb einen systematischen Berichtspflichten- Check durch die EU-Kommission, um doppelte Berichtspflichten zu identifizieren und zusammenzuführen oder abzuschaffen. Wir fordern außerdem ein einheitliches digitales Meldeportal, das Unternehmen relevante Informationen gebündelt bereitstellt und eine unkomplizierte zentrale Einreichung von Berichten ermöglicht. Die Ausgestaltung der EU-Lieferkettenrichtlinie, der EU-Verpackungsverordnung, des „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM), die Ausweitung der unternehmensbezogenen Arbeitsmarkt-Statistik auf Kleinbetriebe und ähnliche Vorhaben sehen wir sehr kritisch. Eine EU-Sozialtaxonomie zur einheitlichen Definition von sozial nachhaltigen Investitionen und Finanzprodukten dürfte nicht zu zusätzlichen regulatorischen Pflichten für Unternehmen führen. Die Anwendung müsste freiwillig bleiben. Bürokratiebelastungen müssen vermieden, Material- und Technologieoffenheit gewahrt und protektionistische Regulierungen verhindert werden.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Das sogenannte CO2-Grenzausgleichssystems („CBAM“) ist ein EU-Instrument, das dazu dienen soll, faire Preise für die CO2-Emissionen bei der Fertigung bestimmter CO2-intensiver Waren zu bestimmen. Zunächst gilt das System nur für Branchen, bei denen das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen am größten ist: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Ab 2026 sollten weitere Branchen hinzukommen, um ab 2030 sämtliche bis dato nicht enthaltenen Industriezweige zu integrieren.

Hierzu ist eine schrittweise Anpassung des CBAM an die Gegebenheiten der jeweiligen Branchen nötig; die derzeitige CBAM-Struktur eignet sich hierfür nicht. Wir setzen uns für einen überarbeiteten CBAM ein, der alle teilnehmenden Industriezweige effektiv vor Carbon Leakage schützt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Exporte auf dem Weltmarkt sicherstellt, wie dies bislang lediglich unter dem ETS-System der Fall ist.

Der CBAM wurde zu einem Zeitpunkt entwickelt, als es danach aussah, dass die EU die Weltmarktführerschaft in Sachen klimaneutraler Technologie übernehmen würde. Diese Annahme ist so nicht ohne weiteres mehr haltbar, da die EU teilweise durch Subventionsprogramme anderer Erdteile (z.B. den Inflation Reduction Act in den USA) überholt wird und zugleich ihre eigene Industrie durch Bürokratie überfordert. Dementsprechend müsste auch der CBAM überdacht werden. Die EU-Klimapolitik muss ihrem Anspruch gerecht werden, der EU-Industrie einen weltweiten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das ist derzeit nicht der Fall.

Das Nachkommen von den überbordenden Berichtspflichten ist für viele Unternehmen heute eine große Herausforderung. “Legal Reporting”, also verpflichtende Berichtspflichten zu Bilanzen und Umweltstandards, gehören längst nicht in allen Sektoren zum Kerngeschäft. Daher sollten sich die Berichtspflichten einerseits auf das Nötigste beschränken und andererseits unnötige Hürden wie doppelte Berichtspflichten beseitigt werden. Wenn es schon eine Berichtspflicht gibt, muss aus Sicht der Freien Demokraten ein Once-Only Prinzip herrschen. Es kann nicht sein, dass staatliche Bürokratie mit Berichtspflichten unnötig die Unternehmen belastet. Sich doppelnde Berichtspflichten bedeuten in der Regel nicht, den gleichen Report an zwei Stellen zu senden, sondern häufig völlig unterschiedliche Berichte, in unterschiedlichen Formaten und mit unterschiedlichen Definitionen zu erstellen. De facto muss also der doppelte Aufwand betrieben werden, um gleichwertige Informationen zu liefern. Wenn schon Berichtspflichten, dann Once-Only über alle unternehmerischen Einheiten hinweg. Weiter muss eine Zentralisierung auch dazu verwendet werden, die Berichtspflichten allgemein zu verschlanken.

Die EU-Lieferkettenrichtlinie wird die Anforderungen an Unternehmen weiter verschärfen und kann die wirtschaftliche Erholung in Deutschland beeinträchtigen. Daher lehnen wir diese neue bürokratische Maßnahme aus Brüssel ab. Obwohl der vorgeschlagene Rahmen nur begrenzten Nutzen für Menschen in Schwellenländern bietet, stellt er eine teure Form des Misstrauens gegenüber der Wirtschaft dar. Das bereits existierende deutsche Lieferkettengesetz, das in der vorherigen Legislaturperiode verabschiedet wurde, belastet unsere Unternehmen bereits heute. Statt neue Bürokratie einzuführen, setzen wir uns für die Vereinfachung bestehender Prozesse ein. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann wirbt daher gemeinsam mit Frankreich für eine europäische Initiative zur Reduzierung von Bürokratie, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und unseren Wohlstand zu sichern. Ein beträchtlicher Teil der bürokratischen Belastungen für Unternehmen stammt aus Brüssel. Die Europäische Kommission unter der Führung von Präsidentin von der Leyen (CDU) trägt hier eine erhebliche Verantwortung. Die steigende Anzahl von Partnern, die sich der von Deutschland und Frankreich geleiteten Initiative anschließen, verdeutlicht die Dringlichkeit eines Wandels.