Rechtsstaatsmechanismus auf die Verletzung aller Werte der Union ausweiten

Die Werte der Union – Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – sind das Fundament, auf dem die EU aufgebaut ist. Wer den Rechtsstaat mit Füßen tritt, dem müssen rasch und konsequent EU- Fördermittel entzogen werden. Künftig soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Antrag eines Mitgliedstaats, der Kommission oder des Parlaments EU-Gelder einfrieren können. Wir wollen den Rechtstaatsmechanismus auf die Verletzung aller Werte der Union ausweiten, unabhängig davon, ob EU- Gelder betroffen sind.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Als Freie Demokraten stehen wir für Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa ein. Der europäische Rechtsstaatsmechanismus, der Ende 2020 unter maßgeblicher Beteiligung der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament verabschiedet wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit kann die Europäische Kommission EU-Haushaltsmittel zurückhalten, wenn gravierende Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit vorliegen und die rechtmäßige Verwendung von EU-Mitteln gefährdet ist. Im Jahr 2021 hat die Kommission die Anwendung des Instruments gegen Ungarn eingeleitet, ein Teil der Haushaltsmittel ist mittlerweile eingefroren. Sollte die ungarische Regierung nicht ausreichend sicherstellen, dass die Zerschlagung des Rechtsstaats und die grassierende Korruption in Ungarn beendet und ihre Folgen rückgängig gemacht werden, fordern die Freien Demokraten eine vollständige Suspendierung der EU-Mittel an Ungarn.

Als nächsten Schritt fordern wir, dass EU-Mitgliedstaaten, die massiv gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen, automatisch EU-Gelder gekürzt werden. Denn wer von einer EU-Mitgliedschaft profitieren möchte, muss auch ihre Grundprinzipien teilen und schützen. Zudem sollte der Schutzbereich des Rechtsstaatsmechanismus auf alle in Art. 2 EUV genannten Grundwerte der EU ausgeweitet werden, also Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte.

Der Rechtsstaatsmechanismus wird seit 2020 durch die Veröffentlichung des jährlichen Rechtsstaatsberichts ergänzt. Aus Sicht der FDP ist es als positiv zu bewerten, dass der Bericht unabhängige Expertise berücksichtigt, zum Beispiel von der Europäischen Grundrechte-Agentur und den Gremien des Europarates wie der Venedig-Kommission (Europarat), und diese mit konkreten Handlungsempfehlungen an die Mitgliedstaaten verbindet. Diese Empfehlungen müssen in Zukunft konsequenter umgesetzt werden. Dazu sollten die verschiedenen Instrumente miteinander verknüpft werden.