Klagemöglichkeiten vor dem europäischen Gerichtshof

Wir fordern eine Europäische Grundrechtsbeschwerde. Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen sollen verbesserte Klagemöglichkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof gegen EU- Rechtsakte eingeräumt werden. Nach Ausschöpfen des nationalen Rechtswegs müssen diese auch ge- gen nationale Rechtsakte wegen einer Verletzung ihrer europäischen Grundrechte klagen können.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Die Einführung einer europäischen Grundrechtsbeschwerde ist erforderlich und geboten. Denn zum einen bieten die aktuell verfügbaren Klageverfahren kaum einen hinreichenden Schutz, um die Achtung der europäischen Grundrechte sicherzustellen. Dazu zählen nach der Charta der Grundrechte der EU beispielsweise das Recht auf Menschenwürde, das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten und die Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit. Zudem ist es sehr misslich, wenn der Eindruck entsteht, dass die Grundrechtecharta nur leere Versprechungen enthält, und die Unionsbürgerinnen und -bürger diese Rechte nicht unmittelbar einfordern können. Eine europäische Grundrechtsbeschwerde würde insoweit Abhilfe schaffen. Um dieses Instrument nicht zu überlasten, sollten als Kriterien die unmittelbare Betroffenheit des Klägers sowie die Erschöpfung anderer Rechtsmittel herangezogen werden.