Europäische Staatsanwaltschaft und Europol
Wir wollen die erfolgreiche Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) stärker fördern und weiter ausbauen. Europol muss zu einem Europäischen Kriminalamt ausgebaut werden. Die Behörde muss bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie im Bereich der Gefahrenabwehr mit wirksamen Ermittlungsbefugnissen die Arbeit der Mitgliedstaaten koordinieren und unterstützen können.
Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten
Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:
EUROPOL ist eine EU-Agentur mit Sitz in Den Haag, die die Zusammenarbeit der Polizeibehörden der Mitgliedstaaten unterstützt. Sie hat eigene Befugnisse in eng umschriebenen Bereichen: organisierte Kriminalität, Terrorismus und Cyberkriminalität. Dort kann sie an grenzüberschreitenden Operationen der Mitgliedstaaten mitwirken. Derzeit umfasst die Behörde ca. 1000 Mitarbeiter. EUROPOL-Mitarbeiter haben keine hoheitlichen Befugnisse – sie können niemanden festnehmen und Operationen können nur unter nationaler Aufsicht durchgeführt werden. Die derzeitigen Schwerpunkte von EUROPOL sind die Bekämpfung von Menschenschmuggel und Drogenhandel; Terrorismus und Cyberkriminalität sowie Dokumentenfälschungen im großen Stil.
Wir Freien Demokraten fordert eine wirksame Aufwertung der Behörde mit eigenen Ermittlungsbefugnissen aufgrund EU-weiter Standards für polizeiliche Befugnisse. Dabei müssen die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta voll beachtet werden. Auch die politische Verantwortlichkeit für das Handeln von Europol muss klar sein. Die politische Kontrolle über das Gremium sollte im Europäischen Parlament und in den und die Mitgliedstaaten angesiedelt werden.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der EU ermächtigt, Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption und schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Sie hat im Juni 2021 in 22 teilnehmenden EU-Ländern ihre Arbeit aufgenommen. Die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft bedeutet einen großen Fortschritt bei der Bekämpfung von Straftaten, die den EU-Haushalt schädigen, und bringt die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsraums in Strafsachen näher.
Früher konnten nur nationale Behörden Fälle von Betrug zulasten des EU-Haushalts untersuchen und strafrechtlich verfolgen. Allerdings endete ihre Zuständigkeit an den Landesgrenzen, und ihre Mittel zur Bekämpfung grenzübergreifenden Finanzbetrugs waren begrenzt. Die EUStA kann nun grenzüberschreitend ohne langwierige Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit schnell handeln, was zu einer effektiveren Strafverfolgung und wirksameren Einziehung der auf betrügerische Weise erlangten Gelder führt. Dies ist notwendig, da organisierte kriminelle Banden jedes Jahr Milliardenbeträge erbeuten, indem sie nationale und europäische Vorschriften umgehen. Als Freie Demokraten setzen wir uns uns zudem für eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäische Staatsanwaltschaft ein, zum Beispiel auf Verstöße gegen EU-Sanktionen. Diese wären ins Zukunft dann nicht nicht strafbewehrt, sondern könnten auch direkt von der EUStA verfolgt werden.