Körperliche Selbstbestimmung von Frauen

Wir setzen uns dafür ein, dass die verbleibenden Länder die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ratifizieren und dass alle Länder die Konvention umsetzen. Wir fordern, dass das Recht auf die gesundheitliche Versorgung mit einem sicheren Schwangerschaftsabbruch in Europa gewährleistet werden muss und dass die reproduktiven Rechte in allen Mitgliedstaaten geachtet werden müssen. Wir sprechen uns für einen europaweiten Endometriose-Aktionsplan aus.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Im Jahr 2023 stimmten das Europäische Parlament und der Rat für die EU-Ratifizierung des Istanbuler Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die sogenannte ‚Istanbul Convention‘ ist ein international verbindliches Abkommen welches psychische, sexuelle oder körperliche Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation und sexuelle Belästigung unter Strafe stellt. Wir unterstützen dieses Abkommen und fordern alle EU-Mitgliedstaaten auf, konkrete und effektive Schritte zu seiner raschen Umsetzung zu unternehmen oder in einigen Fällen, das Abkommen auch erst noch zu ratifizieren. Die EU-Kommission soll die Entwicklung in diesen Bereichen in den Mitgliedstaaten verfolgen und regelmäßig Berichte vorlegen, um die Fortschritte im Einzelnen zu dokumentieren, zu vergleichen oder anzumahnen. Gesellschaftlicher Wandel gerade bei solchen Themen kommt nicht nur von Gesetzen und Verboten, sondern auch vom Gesehen werden und Darüber sprechen.

Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und der Zugang zu sicheren, selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen sollte daher in allen EU-Mitgliedsländern gewährleistet werden. Diese Rechte wollen wir in die EU-Charta und die Europäische Menschenrechtskonvention aufnehmen. Außerdem werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten den allgemeinen Zugang zu einer breiten Palette von Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, einschließlich Abtreibung, gewährleisten und fördern.

Die Tatsache, dass jedes EU-Mitgliedsland selbst über die Verfügbarkeit und den Zugang zu reproduktiven Rechten entscheiden darf, hindert uns nicht daran, auf europäischer Ebene weiterhin das Streben nach gegenseitiger Anerkennung von Lebensrealitäten zu unterstützen und zu fordern. Die Europäische Kommission sowie das EU-Parlament müssen ihre Initiativen weiter vorantreiben, die Anerkennung von reproduktiven Rechten und Elternschaft in all ihrer Vielfalt in allen Mitgliedstaaten zu erreichen. Denjenigen Mitgliedstaaten, die Fortschritte in diesem Bereich blockieren, fordern wir auf ihre Widerstände aufzugeben, da diese betroffene EU-Bürger und insbesondere Kinder in ihren Grundrechten und Lebensqualität massiv einschränkt.

Nachdem die Diagnose und Behandlung von Krankheiten Aufgabe der nationalen Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten ist, fordern wir bei diesem Thema unser Augenmerk auf all das zu lenken, was wir tun können, um die Verbreitung von Wissen und Teilen von Best Practices zur Volkskrankheit Endometriose rasch zu verbessern. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, unter anderem die Möglichkeiten und finanziellen Angebote, die vom EU4Health Programm in Form von Zuschüssen geleistet werden anzunehmen und zur Zusammenarbeit und Umsetzung von konkreten Initiativen zu nutzen, um diese Krankheit besser zu verstehen und gemeinsam zu bekämpfen.

Der Ende 2023 veröffentlichte Halbzeitbericht des EU Gleichstellungsaktionsplans (GAP III) zeigt, wie die EU in den ersten Jahren der Umsetzung dieses Plans 22,4 Milliarden Euro eingesetzt hat, um Partnerländer dabei zu unterstützen, die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern. Dies hat zu vielen transformativen Ergebnissen geführt, darunter verbesserter Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt, eine erweiterte Beteiligung am öffentlichen und politischen Leben sowie ein besserer Zugang zu Bildung, Gesundheit, Sozialschutz und wirtschaftliches Empowerment. Die Laufzeit des Gender-Aktionsplans wurde daher von 2025 bis zum Ende des mehrjährigen Finanzrahmens in 2027 verlängert, um auf diesen Ergebnissen aufzubauen.

Wir unterstützen sowohl den GAP III, als auch seine Verlängerung und fordern die beteiligten Mitgliedstaaten auf, neben der Mittelergänzung das Gender Mainstreaming in internationalen Partnerschaften weiter vorantreiben. Insgesamt müssen alle Bemühungen aufrechterhalten oder verstärkt werden, dass die von der EU finanzierte Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe besonders den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen angemessen gerecht wird. Wir fordern, auch weiterhin die Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit zu stärken und gesellschaftliche Diversität überall auf der Welt zu fördern. Jedoch machen Krisen und Kriege auch geringe Erfolge bei der Gleichstellung oft wieder zunichte. Angesichts aktueller Konflikte wie in der Ukraine, im Nahen Osten oder Sudan, ist es noch wichtiger, eine freiheitswahrende Außenpolitik für alle zu verfolgen und stets die Einbeziehung und Perspektiven von Frauen im Blick zu behalten. Überall wo Menschenrechte und individuelle Freiheiten eingeschränkt werden, sollte die EU als globaler Akteur in ihren Außenbeziehungen die Einhaltung der Menschen- und insbesondere Frauenrechte aktiv einfordern.