Existenz- und Selbstverteidigungsrecht Israels
Das Existenz- und Selbstverteidigungsrecht Israels ist für uns Freie Demokraten nicht verhandelbar. Wir stehen uneingeschränkt an der Seite Israels und setzen uns dafür ein, dass die EU das auch tut. EU-Hilfsgelder dürfen nicht für Terror und Antisemitismus missbraucht werden. Personen und Organisationen, die Terror gegen Israel verüben oder unterstützen, müssen sanktioniert werden. Dazu fordern wir ein globales Sanktionsregime gegen antiisraelischen Terror. UNRWA hat in den letzten 75 Jahren die Situation nicht entscheidend verändern können. Die Organi- sation hat sich erkennbar überlebt. Jüngste Vorfälle haben gezeigt, dass interne Reformen nicht ausreichen. Stattdessen müssen sich die Vereinten Nationen in der Region neu aufstellen und UNRWA im Zuge dessen in den bewährten Strukturen wie etwa UNHCR, UNDP und WFP aufgehen lassen. Bis zum Zeitpunkt der Überführung von UNRWA in die Strukturen von UNHCR, UNDP, WFP und anderen ist die Wiederaufnahme der Zahlungen nur in enger Abstimmung mit Israel und den USA möglich. Wir Freie Demokraten treten weiterhin für eine verhandelte Zweistaatenlösung ein.
Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten
Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:
Wir stehen an der Seite Israels. Die Sicherheit und das Existenzrecht Israels als jüdischer und demokratischer Staat ist Teil der deutschen Staatsräson. Das Land hat ein Recht auf Selbstverteidigung gegen den Hamas-Terror und die abscheulichen Verbrechen an unschuldigen Frauen, Männern und Kindern. Mit der Änderung des Haushaltsgesetzes hat der Deutsche Bundestag einen wichtigen Schritt getan, damit die Gelder weiter laufend und noch sorgfältiger von den zuständigen Ministerien, insbesondere dem AA und dem BMZ, überprüft werden.
Es war richtig, die Zahlungen für den Gaza-Streifen so lange zu stoppen bis bei den Prüfungen Klarheit herrscht - mit Ausnahme humanitärer Hilfen, soweit sie lebensnotwendigen Bedürfnissen Rechnung tragen. Als Freie Demokraten wollen wir noch einen Schritt weitergehen: In Zukunft sollen Haushaltsmittel nur dann in den Gaza-Streifen fließen, wenn sich die Empfänger vorab verpflichten, das Existenzrecht Israels anzuerkennen und den deutschen Ansatz einer Null-Toleranz gegenüber Antisemitismus einzuhalten.
Die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit UNRWA-Gaza ist eine verfrühte Entscheidung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es wäre notwendig gewesen, den Auswärtigen Ausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit in seiner beratenden Rolle eng einzubeziehen. Es liegt in der Verantwortung des AA und des BMZ, sicherzustellen, dass der Paragraph 8 a) des Haushaltsgesetzes 2024 eingehalten und jegliche Finanzierung von Terrorismus ausgeschlossen werden kann. Dies gilt umso mehr, als die Ermittlungen des UN Office of Internal Oversight Services (OIOS) wegen schweren Terrorvorwürfen gegen 12 UNRWA-Mitarbeiter noch nicht abgeschlossen sind. Bis zur Klärung der schweren Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter wegen antisemitischer Äußerungen, der Verherrlichung von Terroranschlägen der Hamas und sogar der teilweisen Beteiligung an der Entführung und Hinrichtung unschuldiger Israelis ist die Aussetzung der Zahlungen und die Überprüfung der Gelder in Gaza jedoch alternativlos.
Dennoch muss die lebensnotwendige Versorgung der Palästinenser im Gaza-Streifen mit Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten sichergestellt werden, denn der Gaza-Konflikt, ausgelöst durch den heimtückischen und brutalen Angriff der Terrororganisation Hamas, hat neben dem Leid für Israel auch zu einer humanitären Katastrophe für die Bevölkerung des Gaza-Streifens geführt. Derzeit ist UNRWA-Gaza die einzige Struktur in der Region, die in der aktuellen Situation noch funktionsfähig ist.
Darüber hinaus müssen weitere Konsequenzen aus dem Colonna-Abschlussbericht zu UNRWA-Gaza gezogen werden. Während kurzfristig die überlebenswichtigen Funktionen der UNRWA unverzichtbar sind, ist mittelfristig eine Neuaufstellung der UN im Nahen Osten notwendig, z.B. durch eine Aufteilung der bisherigen Aufgaben auf UNDP, WFP, OCHA und UNICEF. Ebenso muss Deutschland als größter Beitragszahler eine entscheidende Rolle bei der Internationalisierung des Führungspersonals spielen. Für diese und weitere Reformprozesse, wie die Etablierung verlässlicher und institutioneller Überprüfungsprozesse von Personal und Mitteln, muss UNRWA nun einen konkreten Zeitplan vorlegen.