Kommission verkleinern – Ein fester Tagungsort für das EU-Parlament

Wir fordern eine verkleinerte Kommission mit 18 Ministern sowie ein Parlament mit einem Sitz in Brüssel, einem Vorschlagsrecht für den Kommissionspräsidenten und mit einer Gesetzesinitiativbefugnis. In einem ersten Schritt muss die nächste Kommission die Selbstverpflichtung eingehen, auf Aufforderung des Parlaments eine Gesetzesinitiative einzubringen. Der EU-Direktwahlakt sollte das Wahlalter 16, europäische Wahllisten, einen gemeinsamen Wahltag und das Spitzenkandidatenprinzip einführen, aber auf eine Geschlechterquote verzichten. Wir setzen uns dafür ein, dass ein Konvent eine föderale bzw. bundesstaatliche Verfassung für die Europäische Union erarbeitet, über die in einer gesamteuropäischen Volksabstimmung abgestimmt wird.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Derzeit hat die Kommission 27 Kommissare. Die nationalen Regierungen schlagen dem designierten Kommissionspräsidenten 3 Kandidaten vor. Er stellt dann sein Team zusammen und nach einer Anhörung der Kandidaten bestätigt das Parlament die Kommission als Kollegialorgan. Mit der Erweiterung der Union ist die Anzahl der Kommissare zu groß geworden. Im Vertrag von Lissabon war daher bereits eine Verkleinerung der Kommission auf 2/3 vorgesehen – dies scheitere aber am irischen Referendum. Die FDP fordert, die Verkleinerung durchzusetzen – dabei werden „Rotationsgruppen“ aus je 3 Mitgliedstaaten gebildet, aus denen die 18 Kommissare gebildet werden. Die Verkleinerung hat nicht nur den Vorteil, die Effizienz des Gremiums zu verbessern, sondern auch das Gewicht der Kommissare. Sie würden wichtige Ressorts erhalten und eine stärkere Bekanntheit erreichen.

Der Sitz des Parlaments ist aufgrund eines Protokolls zum EU-Vertrag auf Straßburg (12 Plenarsitzungen und Brüssel (Ausschusssitzungen) aufgeteilt. Außerdem sitzen Teile der Parlamentsverwaltung in Luxemburg. Wir meinen, dass das Parlament über seinen Sitz selbst entscheiden muss – wenn Frankreich aber den Sitz Straßburg (und das damit verbundene Prestige und die Einnahmen) verliert, bedarf es einer Entschädigung. Die französische Regierung müsste einer Änderung des Protokolls zustimmen. Außerdem finden wir, dass das Parlament selbst Gesetzgebungsinitiativen starten sollte. Derzeit besteht das Vorschlagsmonopol der Kommission, damit diese einen abgewogenen Text unterbreiten kann. Als direkt demokratisch legitimiertes Organ sollte aber auch das Parlament selbst entscheiden können, wo es gesetzgeberisch tätig sein will.

Das derzeitige Wahlsystem ist gemischt. Das EU-Recht gibt im „Direktwahlakt“ vor, dass in freien und geheimen Wahlen alle Mitgliedstaaten das Verhältniswahlrecht anwenden sollen, und keine Ämterhäufung mit Mandaten im nationalen Parlament möglich ist. Andererseits ist den Mitgliedstaaten überlassen, eine Sperrklausel (bis maximal 5 %) einzuführen und zu bestimmen, ob das gesamte Land einen Wahlkreis bildet, oder in verschiedenen Wahlkreisen gewählt wird. Bei der letzten Reform des Direktwahlakts im Juli 2018 hat die EVP (CDU/CSU) verhindert, dass transnationale Listen eingeführt werden. Wir halten an dieser Forderung fest, weil sie die Auswahlmöglichkeiten der Bürger stärkt, die Personalisierung fördert und starkes Spitzenpersonal für Personen aus anderen Mitgliedstaaten wählbar macht. In Zukunft soll es auch möglich sein, dass es grenzüberschreitende europäische Wahlkreise gibt (z.B. eine große Region Luxemburg und seine Nachbarregionen). Wie im Bund treten wir auch dafür ein, dass das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wird. Eine Vorgabe, dass jede Partei alternativ Frauen und Männer als Kandidaten aufstellen muss, lehnen wir als Eingriff in das Selbstorganisationsrecht jeder Partei ab.

Außerdem setzt sich die FDP dafür ein, dass es nicht nur nationale Spitzenkandidaten gibt, sondern auch europäische Spitzenpolitiker vorab benannt werden, die später für die Spitzenjobs (Präsident der Kommission, des Rates, Hoher Vertreter für die Außenpolitik, Parlamentspräsident) zur Verfügung stehen. Mit Marie-Agnes Strack Zimmermann (FDP), Sandro Gozi (Italien, European Democratic Party), und Valérie Hayer (Frankreich, Renew Europe), haben die europäischen Liberalen drei Persönlichkeiten benannt, die allesamt als Kandidaten zur Europawahl antreten. Demgegenüber streben die Kandidaten für die Europäische Volkspartei (von der Leyen, CDU) und der sozialdemokratischen Partei Europas (Schmit, Luxemburg) kein Mandat im Europaparlament an.

Seit jeher steht die FDP hinter dem Auftrag des Grundgesetzes auf die Einigung Europas hinzuarbeiten. Artikel 23 Abs. 1 S. 1 GG lautet: „Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.“

Wir wollen, dass die Union nicht ein Konstrukt der zwischenstaatlichen Kooperation darstellt, sondern eine auf Dauer angelegter Bund der Mitgliedstaaten (das Bundesverfassungsgericht hat hierzu den Kunstbegriff „Staatenverbund“ gewählt). Der Ehrenvorsitzende Genscher hat den Europa-Auftrag der Partei prägnant zusammengefasst: „Europa ist unsere Zukunft: sonst haben wir keine“. Der Weg dorthin ist die Einberufung eines Konvents, in dem Vertreter der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments, der Regierungen, der Kommission und der Zivilgesellschaft vertreten sind. Sie sollen die nötigen Anpassungen der Gründungsverträge beraten, welch dann von einer Regierungskonferenz einstimmig beschlossen werden. Anschließend sollen nach unserer Auffassung alle Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Verfassung abstimmen.