Für einen transparenten Steuerwettbewerb

Wir Freie Demokraten stehen für Vielfalt der Steuersätze innerhalb der Europäischen Union (EU). Im Bereich der Unternehmensbesteuerung befürworten wir daher eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Dadurch wird die Höhe der Besteuerung in den einzelnen Mitgliedstaaten besser vergleichbar. Hingegen lehnen wir die Festsetzung von Mindeststeuersätzen innerhalb der EU ebenso ab wie die Zulässigkeit sogenannter Tax-Deals, mit denen große Unternehmen die Höhe ihrer eigenen Besteuerung mit den Behörden eines Mitgliedstaats individuell aushandeln können.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Eine Vielfalt der Steuersätze innerhalb der EU folgt dem Grundsatz, dass zunächst jeder Mitgliedstaat dafür Sorge trägt, dass er seine Ausgaben finanzieren kann. Fairer Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten hält diese dazu an, ihre Steuersätze möglichst niedrig zu halten. Aus diesem Grund sollte die EU auch keine Mindeststeuersätze festlegen. Umgekehrt ist es wichtig, eine Vergleichbarkeit der steuerlichen Belastung herzustellen, indem eine einheitliche Bemessungsgrundlage geschaffen wird. Die beiden von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinien über eine Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage und über eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) sollen hier Abhilfe schaffen. Die einheitliche Berechnung von steuerpflichtigen Gewinnen soll die Verwaltungskosten für Unternehmen verringern und ihre Rechtssicherheit erhöhen. Derzeit müssen Unternehmen in der EU 28 Unternehmenssteuersysteme anwenden. Steueroasen, die Unternehmen oder Privatpersonen aktiv unterstützten, Lücken im Steuerrecht ausnutzen, betreiben keinen Steuerwettbewerb, sondern ermöglichen aggressive Steuerplanung. Immer wieder kommen Beispiele von Unternehmen ans Licht, die ihre EU-weiten Gewinne in Steuergerichtsbarkeiten mit verschwindend niedrigen Körperschaftssteuersätze versteuern, wodurch den Mitgliedsstaaten Verluste in Höhe von 160-190 Mrd. Euro entstehen. Derartige „Tax-deals“ lehnen wir entschieden ab, da sie diskriminieren: kleinere und mittlere Unternehmen können derartige Begünstigungen nicht erzielen und laufen Gefahr, vom Markt gedrängt zu werden.