Für eine starke Wettbewerbsordnung in der EU

Wir Freie Demokraten begrüßen die starke Wettbewerbsordnung in der Europäischen Union (EU). Gerade liberale Kommissare haben dafür gesorgt, dass keine Preisabsprachen zwischen Unternehmen und kein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher geduldet wurde. Wettbewerbsverzerrende Praktiken durch Steuervergünstigungen sind auch in der Zukunft konsequent zu verfolgen. Das europäische Kartellrecht soll derart geändert werden, dass künftig auch Zusammenschlüsse von Unternehmen, die die Umsatzschwellen noch nicht erreichen, unter die Kartellaufsicht fallen, wenn durch Netzwerkeffekte (etwa im digitalen oder infrastrukturellen Bereich) eine besondere Gefahr für den Wettbewerb besteht.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Eine der Kernaufgaben der Europäischen Union ist der Schutz freien und fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt. Auf Betreiben Deutschlands sind in die Gründungsverträge der EU starke Wettbewerbsregeln aufgenommen worden. Nach Art. 101 AEUV sind Preisabsprachen (Kartelle) verboten; wird dagegen verstoßen kann die Kommission zum Teil hohe Bußgelder verhängen. Außerdem geht es darum sicherzustellen, dass kleine und große Unternehmen nach denselben Regeln spielen. Auch große Unternehmen dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen, um Verbraucher zu benachteiligen oder Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Auf der einen Seite ist die Kommission deshalb dafür zuständig, Fusion ab einer bestimmten Größe zu prüfen (im Wesentlichen betrifft dies große Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab EUR 5 Mrd.) und ggf. zu verbieten, um zu verhindern, dass durch Zusammenschlüsse dominante Unternehmen oder gar Monopole entstehen. Auf der anderen Seite kann die Kommission Strafen gegen Unternehmen verhängen, die ihre Marktposition missbrauchen. Als weitere Säule des Wettbewerbsrechts ist die Kommission außerdem dafür zuständig, nationale Beihilfen zu prüfen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Unternehmen aufgrund von Subventionen einen unfairen Vorteil bekommen. Aktuell hat die Europäische Kommission mit Margrethe Vestager eine liberale Kommissarin aus Dänemark, die wesentliche Erfolge in ihrer Amtszeit vorzuweisen hat. So wurden in ihrer Amtszeit wichtige Verfahren zum Beispiel gegen Google geführt, das seine Marktmacht im Bereich Internetsuche missbraucht um etwa im online Shopping Wettbewerber zu benachteiligen (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1784_en.htm). Zudem hat die Kommission mit ihrer liberalen Wettbewerbskommissarin klargestellt, dass große transnationale Unternehmen, wie alle anderen Unternehmen auch, ebenso ihren Beitrag zu einer fairen Steuerlast beitragen müssen, Entsprechend muss Apple EUR 13 Mrd. an Irland zurückzahlen. Geld, das Irland Apple aufgrund einer Sonderregelung erlassen hatte und damit als ungerechtfertigte Beihilfe zu werten ist (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2923_en.htm). Problematisch am aktuellen EU Wettbewerbsrecht ist, dass Fusionen nur dann von der Kommission geprüft werden können, wenn die beteiligten Unternehmen eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten. Unternehmensübernahmen in sensiblen Bereichen wie der digitalen Wirtschaft oder auch im Pharmasektor können allerdings unter diese Schwellenwerte fallen, wenn die entsprechenden Unternehmen zwar aufgrund ihres Potentials als sehr teuer bewertet werden, aktuell aber noch wenig tatsächliche Umsätze generieren. Es muss sichergestellt werden, dass große Unternehmen nicht einfach mögliche Wettbewerber aus dem Weg zu schaffen können, in dem diese frühzeitig aufgekauft werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die bestehenden Regeln konsequent auch in dem Fall angewendet werden, wenn die fusionswilligen Unternehmen zwar noch nicht so groß sind, dass die Umsatzschwellen erreicht werden, sie aber durch Netzwerkeffekte doch einen großen Einfluss auf den Sektor ausüben können. Auch dann soll die Kommission befugt sein, eine formelle Fusionskontrolle auszuüben.