EU-Haushalt: Die Zukunft im Blick

Wir Freie Demokraten wollen den EU-Haushalt strikt danach ausrichten, einen europäischen Mehrwert für die Mitgliedstaaten und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zu liefern. Durch die Eingliederung sämtlicher Sonderhaushalte und die Abschaffung aller Rabatte und Korrekturen soll er transparenter werden. Bei der Gewichtung der Ausgaben setzen wir uns dafür ein, die Mittel für Forschung, Innovation und Digitalisierung, Migrations-, sowie Außen- und Verteidigungs-politik zu erhöhen. Umgekehrt sind die Mittel für Struktur- und Kohäsionsfonds zielgerichteter einzusetzen und gegebenenfalls zu senken. Sie sollen stärker auf die Unterstützung des technologischen Wandels setzen; gerade in Bereichen wie der Entwicklung disruptiver Technologien und künstlicher Intelligenz kann Europa nur gemeinsam zum Champion werden. Schließlich gilt es, auch bei den Mitteln für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bei Anerkennung der vielfältigen Funktionen, welche die Landwirtschaft innerhalb der Europäischen Union erfüllt, stärker auf Marktwirtschaft und weniger Bürokratie zu setzen. So heben wir Effizienzpotentiale, die eine sukzessive Absenkung der Agrarsubventionen erlauben.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Am 2. Mai 2018 präsentierte die Euro-päische Kommission ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union für die Jahre von 2021 bis 2027. Laut ihrer Mitteilung und den Entwürfen der ent-sprechenden Rechtsakte schlägt sie vor, den MFR 2021–2027 mit 1.135 Mrd. EUR auszustatten (in Preisen von 2018), was 1,11 Prozent des Bruttona-tionaleinkommens (BNE) der 27 ver-bleibenden EU-Mitgliedstaaten (EU27) entspricht. Außerdem sieht der Vor-schlag außerhalb des EU-Haushalts 9,2 Mrd. EUR (in Preisen von 2018) für die Europäische Friedensfazilität sowie 16,8 Mrd. EUR (in Preisen von 2018) für sog. Sonderinstrumente (Soforthil-fereserve, Europäischer Globalisie-rungsanpassungsfonds, Europäischer Solidaritätsfonds, Flexibilitätsinstru-ment) vor. Damit würde der MFR 2021–2027 insgesamt 1,14 Prozent des BNE der EU27 umfassen. Der Finanzie-rungsbeitrag Deutschlands beträgt nach diesen Vorschlägen 40 Mrd. EUR pro Jahr (in Preisen von 2018), dies entspricht einer Steigerung von 9 Mrd. EUR pro Jahr im Vergleich zum MFR 2014–2020 (in Preisen von 2018). Der Finanzierungsanteil Deutschlands am MFR 2021–2027 beläuft sich demnach auf 24,5 Prozent. Dies entspricht einer Steigerung von 4,3 Prozentpunkten im Vergleich zum MFR 2014–2020, die hauptsächlich auf den Brexit zurückzu-führen ist. Zu begrüßen ist vor allem, dass die Kommission zwei neue Haus-haltskapitel eingeführt hat, die die neuen Prioritäten der EU widerspie-geln. Die beiden neuen Kapitel bezie-hen sich auf Aufgaben im Zusammen-hang mit Migration und Grenzschutz sowie die europäische Außen- und Ver-teidigungspolitik. Zudem hat die Kommission die Mittel für Forschung und Entwicklung sowie Erasmus deut-lich erhöht. Das Europäische Parla-ment hat im November 2018 seine Position verabschiedet und deutlich gemacht, dass der Kommissionsvor-schlag hinter den Erwartungen zurück-bleibt. Es fordert, den MFR mit 1,3% des Bruttonationaleinkommens auszu-statten. Der Vorschlag des Parlaments ist allerdings zu kurz gedacht, da er keinerlei Kürzungen vorsieht und sich so der notwendigen Ausgaben- und Aufgabenkritik entzieht. Vielmehr soll-ten wir beim kommenden Haushalt auf folgende Punkte achten: • der MFR 2021–2027 sollte strikt da-nach ausgerichtet werden, einen eu-ropäischen Mehrwert für die EU-Mitgliedstaaten und EU-Bürger zu lie-fern; • vor einer Zusage Deutschlands zu höheren Beiträgen in den EU-Haushalt brauchen wir eine grundlegende Aus-gaben- und Aufgabenkritik. Höhere Beiträgen sollten nur als Ultima Ratio zugestimmt werden. Nicht zuletzt gebietet dies der Brexit, da er die EU-Mittel verknappt und auf-zeigt, wie wichtig sinnvolles Haushal-ten für die Akzeptanz der EU ist; • die EU sollte auch in Zukunft keine Schulden machen dürfen; • der EU-Haushalt muss transparenter werden. Dazu gehört die Eingliederung aller EU-Programme und Sonderhaus-halte (Europäische Friedensfazilität, Soforthilfereserve, Europäischer Globalisierungsanpas-sungsfonds, Europäischer Solidaritäts-fonds, Flexibilitätsinstrument) in den EU-Haushalt; • mit dem Britenrabatt müssen auch alle anderen Rabatte und Korrekturen abgeschafft werden; • die Auszahlung von EU-Mitteln sollte – wie vorgeschlagen – an die Einhal-tung rechtsstaatlicher Prinzipien ge-knüpft werden; • bei den Kohäsionsmitteln (siehe dazu Kapitel Wirtschaft) müssen Einsparpo-tenziale identifiziert werden. Die Strukturpolitik muss sich zukünftig auf weniger entwickelte Regionen, Über-gangsregionen und grenzüberschrei-tende Projekte konzentrieren. Kohäsi-onspolitik muss zeitlich begrenzt sein und darf nicht zum Dauersubventions-instrument verkommen. Es gilt, die Wachstumspotenziale von benachtei-ligten Regionen nachhaltig zu verbes-sern – und zwar mit Schwerpunkt auf jene Voraussetzungen, deren Fehlen in der Vergangenheit für Wellen der massiven Abwanderung junger Leis-tungsträger geführt hat: öffentliche Bildungs- und Forschungseinrichtungen mit qualitativ hohen Standards, private Investitionen in innovative Technolo-gien, Netzwerke zwischen Hochschulen und kleinen und mittleren Unterneh-men (KMU). Zwischen den drei Säulen der EU-Strukturfonds – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EF-RE), Europäischer Sozialfonds (ESF) und Kohäsionsfonds – bedeutet dies eine Gewichtsverlagerung zugunsten des EFRE, der sich auf die strukturellen Ursachen der regionalen Gefälle kon-zentriert (und weniger auf deren Kom-pensation). Vor Ort bedeutet es eine stärkere Förderung von lokalen Unter-zentren mit Entwicklungspotenzial