Teilhabe statt Diskriminierung in Europa

Wir Freie Demokraten stehen für die Freizügigkeit aller Beschäftigten und Selbstständigen in Europa. Sie darf bestimmte Gruppen der Bevölkerung nicht ausschließen. Wenn Familienangehörige einer EU-Bürgerin oder eines EU-Bürgers nicht am Arbeitsort leben und arbeiten können, wenn das gesellschaftliche Klima gegenüber einer Gruppe feindlich ist und man Gewalt fürchten muss, dann steht die Freizügigkeit nur auf dem Papier.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Diskriminierung und Gewalt aufgrund von Rasse, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität muss EU-weit entgegengetreten werden. Nichtregierungsorganisationen, die sich in diesem Bereich engagieren, sollen daher stärker als heute bedarfsorientiert von der Europäischen Union (EU) gefördert werden.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Europaweit soll das unternehmerische Konzept des ganzheitlichen Diversity Managements in der Arbeitswelt umgesetzt werden, um eine Kultur der Wertschätzung und des Respekts vor der Unterschiedlichkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schaffen. Dialoge zwischen Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften über Best Practices sollen dabei helfen, in Unternehmen und auch im öffentlichen Dienst der EU diesen Ansatz als Teil einer ökonomischen Modernisierungsstrategie zu verankern.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern müssen überall in der EU als Ehegatten anerkannt werden.

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Die Freizügigkeit bezieht sich nach den EU-Verträgen auf die Arbeitnehmer (Art. 45 AEUV) und die Selbständigen (Art. 56 AEUV). Deren Familienangehörige genießen einen abgeleiteten Schutz vor Diskriminierung. Außerdem gibt es die sog. „Gender-Richtlinien“ Nr. 2002/73/EG. Sie stellt sicher, dass Männer und Frauen im Berufsleben gleichgestellt werden. Nach Art. 19 AEUV kann die Union Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Auf dieser Grundlage hat der Rat im Jahr 2000 die sog. „Rassismus-Richtlinie“ Nr. 2000/43/EG erlassen, die Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder ethnischer Herkunft in allen Lebensbereichen verbietet. Die Richtlinie Nr. 2000/78/EG („Gleichstellungsrichtlinie Beschäftigung“ ) richtet sich gegen Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf. Im Jahr 2004 folgte die Richtlinie 2004/113 zur Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Auch wenn die Gleichstellungsrichtlinie Beschäftigung ein Schritt in die richtige Richtung ist, fehlt es an einem Rechtsrahmen, um Diskriminierungen aufgrund der dort genannten Merkmal e im gesellschaftlichen Bereich zu bekämpfen. Wir Freien Demokraten setzen uns dafür ein, dass diese gesetzgeberische Lücke geschlossen wird. Außerdem sollte die EU Nichtregierungsorganisationen stärker finanziell fördern. Das Konzept des „Diversity Management“ bezeichnet die Organisationskultur in Unternehmen, die unterschiedliche Lebensstile und persönliche Präferenzen der Mitarbeiter schätzen und ihrer Mitarbeiter darin schulen, Respekt für Unterschiede zu entwickeln. Wir wollen dieses Konzept in übergreifenden Dialogen fest in der europäischen Gesellschaft verankern. In Deutschland ist die „Ehe für alle“ im Jahr 2017 eingeführt worden. In vielen EU-Ländern gibt es das Rechtsinstrument der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Zwar hat die EU keine Gesetzgebungskompetenz, diesen Bereiche europaweit zu harmonisieren. Wir Freidemokraten betonen allerdings im politischen Diskurs, dass wir uns eine ähnliche auch von unseren EU-Partner erhoffen.