Bürokratieabbau vorantreiben

Wir Freie Demokraten halten es für wichtig, bestehende europäische Gesetze und Regelungen regelmäßig zu überprüfen. Ein unkompliziertes Europa sollte überkommene Vorschriften und damit verbundene Bürokratie abschaffen. Das vermeidet unnötigen Aufwand für Bürger und Unternehmen. Deshalb setzen wir uns auf europäischer Ebene für die Einführung einer „one in, two out“-Regelung mit Blick auf die daraus entstehende Belastung ein, um die immer zahlreicher werdende EU-Gesetzgebung bürokratieärmer zu gestalten. Gesetze und Verordnungen sollen nach Möglichkeit durch eine Auslaufklausel (nach dem Vorbild der Sunset-Klausel, zum Beispiel in den USA) mit einem Ablaufdatum beschlossen werden. Wir begrüßen, dass die Kommission grundsätzlich eine kritische Folgenabschätzung für neue EU-Vorhaben durchführt, bemängeln aber, dass dieser wichtige Schritt aus politischen Gründen manchmal entfällt. Auch während des EU-Gesetzgebungsprozesses beschlossene grundlegende Änderungen sollten vom Rat und Parlament auf ihre Folgen hin geprüft werden.

Eine Erleichterung kann es auch durch eine bessere Regelungstechnik geben. Da sich Vorgaben aus EU-Richtlinien leichter ins nationale Recht einfügen und den Mitgliedstaaten mehr Spielraum geben, ist diese Rechtsform grundsätzlich vorzugswürdig. Auch eine Verordnung kann ausnahmsweise der bessere Weg sein, wenn zum Beispiel die absehbar sehr unterschiedliche Umsetzung einer Richtlinie im nationalen Recht weiterhin zu Handelshemmnissen und Unsicherheiten für Verbaucher und Unternehmen führen würde (zum Beispiel im Verbaucher- oder Datenschutz). Ein weiteres gutes Beispiel für Bürokratieabbau ist die Anhebung der EU-Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen (statt der niedrigen derzeitigen Schwelle, die Kommunen und Städte dazu zwingen, auch bei kleinen Aufträgen europaweite Ausschreibungen vorzunehmen, ohne dass sich Unternehmen aus anderen EU-Ländern dafür bewerben).

Zitat aus dem Wahlprogramm der Freien Demokraten

Die Argumente der FDP Auslandsgruppe Europa:

Eine EU, die funktioniert, muss selbstkritisch ihre eigenen Gesetze und Regelungen überprüfen. Dafür gibt es drei Wege.

Erstens setzen wir uns dafür ein, dass bei der Verabschiedung einer neuen grundlegenden EU-Verordnung oder Richtlinie zwei alte Regelungen in dem betroffenen Politikbereich abgeschafft werden („One in, two out“). Die Kommission unterhält zwar ein Programm, alte Vorschriften zu überprüfen („REFIT-Programm“). Das kann dazu führen, überflüssige Vorschriften abzuschaffen. Als Freie Demokraten wollen wir, dass dieses Instrument regelmäßig, und nicht nur am Ende einer Legislaturperiode angewendet wird.

Zweitens muss die neue Regelung umfassend auf ihrer Wirkungen geprüft werden. Grundsätzlich unterliegt schon heute jeder Vorschlag der EU-Kommission einer Folgenabschätzung. Bei prioritären Projekten entfällt diese jedoch, was wir nicht gutheißen. Außerdem ist problematisch, dass viele Änderungen im Parlament und Rat beschlossen werden, die ihrerseits überhaupt nicht auf ihre Folgen geprüft werden. Bei wesentlichen Änderungen zum Kommissionsvorschlag sollte das aber in die Bewertung einfließen.

Schließlich geht es darum, auch technisch gute EU-Gesetze zu machen. Grundsätzlich geben wir der Rechtsform der Richtlinie den Vorrang, weil sie einfacher ins deutsche Recht zu integrieren ist und nationale Besonderheiten besser berücksichtigen kann. In einigen Fällen wie dem Verbraucherschutz ist es allerdings besser, durch Verordnungen ein Gebiet zu harmonisieren. In anderen Fällen wie dem Öffentlichen Auftragswesen ist es besser, den Mitgliedstaaten mehr Freiraum zu bieten. Dazu wären die derzeitigen Schwellen bei 144.000 € für Lieferverträge und 5,548 Mio. € bei Bauverträgen anzuheben. Dazu finden Sie hier weitere Informationen von der europäischen Kommission.